Nur Anhörung oder doch Mitwirkung?
Mail vom Präsidialdepartement und von dessen Kontakstelle für Quartierarbeit betreffend Mitwirkung: Es gibt wieder mal einen neuen Leitfaden betreffend Mitwirkung:
Aber gell, eigentlich ist nur Anhören gemeint....
So liest sich das Orginal:

Aber gell, eigentlich ist nur Anhören gemeint....
So liest sich das Orginal:
1. Der Regierungsrat hat heute das Präsidialdepartement beauftragt, dem Regierungsrat eine angepasste Verordnung und den Entwurf eines aktualisierten Leitfadens zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel vorzulegen. Gemäss der Kantonsverfassung (Paragraf 55) muss die Quartierbevölkerung in Belangen, die sie besonders betrifft, in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden. Dabei besteht allerdings nur ein Recht auf Anhörung, eine weitere Mitwirkung liegt weiterhin im Ermessen der Behörden. Falls ein Handlungsspielraum für die Quartierbevölkerung gegeben ist, sollen die entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten gemeinsam durch die Verwaltung und die Stadtteilsekretariate resp. Quartierorganisationen festgelegt werden. Der Regierungsrat beurteilt die bisherigen Erfahrungen mit den Mitwirkungsverfahren als überwiegend positiv (Bsp. Landhof, Wiesenplatz, Ackermatte, Bad. Bahnhof)."Falls ein Handlungsspielraum gegeben ist", was die Behörden entscheiden, wird die Spielkiste an die Quartiervereine herausgerückt. War ja bisher schon "überwiegend" positiv. Mal sehen, was die andere Seite findet.

Martin Hicklin - 3. Mai, 13:57