NöRG-Entwurf lässt zu viel offen
Der Quartierverein „Lääbe in der Innerstadt“ hält den zur Vernehmlassung vorgelegten Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums NöRG für unbrauchbar. Er ist viel zu vage formuliert und rechtsstaatlich bedenklich. Stellvertretend für die Bewohner der Grossbasler Innerstadt fordert der Verein, dass der Text total überarbeitet, substanziell präzisiert und gemeinsam mit der Verordnung zur erneuten Vernehmlassung unterbreitet wird. Damit man genauer sieht, was uns da verkauft werden soll.
Das NöRG soll als Nachfolger des alten Allmendgesetzes die rechtliche Grundlage für ein künftiges Nutzungsmanagement bieten, welches die existierenden und künftigen Konflikte lösen können muss. Diesen Ansprüchen genügt der Entwurf nicht. Er räumt mit seinen vagen Formulierungen der Verwaltung ein viel zu weitreichendes Ermessen ein und bleibt angesichts der politischen Brisanz der Konflikte, die zu lösen sind, viel zu unbestimmt und unverbindlich. Matchentscheidendes wird auf Verordnungsstufe delegiert und damit der demokratischen Legitimation und Kontrolle entzogen. Der Entwurf ist deshalb auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich. Der Quartierverein Innerstadt fordert konkrete und verbindliche Leitplanken und Kriterien im Gesetz, an denen sich die Verwaltung bei der Bewilligungspraxis orientieren und messen lassen muss.
Auch die Bewohner und Bewohnerinnen der Innerstadt schätzen eine kulturelle Belebung des Stadtzentrums, soweit diese massvoll ist, qualitativen Ansprüchen genügt und die Bedürfnisse der Bewohner gebührend respektiert. Sie wollen nicht als „Verhinderer“ wahrgenommen werden. Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum und vor allem auf die Innerstadt ist in den vergangenen Jahren aber signifikant gestiegen und hat eine kritische Grenze erreicht. Das Stadtleben verlagert sich zunehmend auf die Strasse und in die Nacht. Lärm, Unrat, Uringestank, Sicherheitsprobleme sind bekannte Begleiterscheinungen der „Rückeroberung des städtischen Raums“ zu gesellschaftlichen Zwecken. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten.
Der vorgelegte Entwurf trägt in dieser Hinsicht den legitimen Interessen der Anwohner und Anwohnerinnen nicht genügend Rechnung. Sie sind aber von der Nutzung des öffentlichen Raums besonders betroffen, als Minderheit schutzbedürftig und daher durch wirksame Mitwirkungsrechte und Rechtsmittel zu schützen.
Der Quartierverein „Lääbe in der Innerstadt“ setzt sich dafür ein, dass die Grossbasler Altstadt auch für die sesshafte Bevölkerung wohnlich bleibt. Wohnlichkeit ist dabei nicht nur ein schutzbedürftiges privates Rechtsgut. Sie ist wichtiger Teil der Qualität im Zentrum. Denn es liegt im Interesse aller, die Basel gern haben, dass die Innerstadt nicht verödet und verwahrlost.
Der Vorstand
Der Text der ausführlichen Stellungnahme, formuliert von Vorstandsmitglied Charles Meyer, findet sich hier NoeRG_VL_QVInnerstadt (docx, 28 KB).