...und sie dürfen doch
Die E-Bikes dürfen also doch. Wenn sie nur getreten werden. Berichtet die BaZ heute.
Das hier abgebildete Verkehrszeichen stammt aus Deutschland und haben wir hier gefunden, wo die deutschen Vekehrsregeln für E-Bikes aller Art erklärt werden *. Man lernt ja laufend (also mit abgestellten Motor) dazu.
* Zitat: "Für E-Bikes und Pedelecs**, die den Fahrer bis 25 km/h unterstützen, gelten die selben Regeln wie für alle anderen Radfahrer. S-Pedelecs, also Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h, sind laut der [deutschen] Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Kleinkrafträder mit geringer Leistung und sind zum Beispiel auf Radwegen nicht erlaubt."
** Ein Pedelec (Kofferwort*** für Pedal Electric Cycle) ist eine spezielle Ausführung eines Elektrofahrrades, (auch „E-Bike“), bei dem der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb unterstützt wird. Weil das Pedalieren erforderlich und die Unterstützung durch den maximal 250 Watt starken Motor gemäß einer EU-Kraftfahrzeugrichtlinie auf eine Fahrgeschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt ist, gilt ein solches Fahrzeug in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung weiterhin als zulassungsfreies Fahrrad, das auch keiner Haftpflichtversicherungs- oder Helmpflicht unterliegt.(Wikipedia)
*** Ein Kofferwort, Schachtelwort oder Portmanteau-Wort ist ein Kunstwort, das aus mindestens zwei Wortsegmenten besteht, die zu einem inhaltlich neuen Begriff verschmolzen sind. Der zugrundeliegende Wortbildungsprozess wird als Amalgamierung, Kontamination oder Wortkreuzung bezeichnet. (Wikipedia)