Zweiter Anlauf Verkehrskonzept Innenstadt: Die Verordnung für ausnahmsweise Zufahrten ist verabschiedet
Im Januar kann es endlich losgehen mit der "attraktiven Innenstadt". Denn heute ist die zweite Fassung * der Verordnung vorgestellt worden, die den umstrittenen Punkt der Zufahrt in den Sperrzonen regelt und vom Regierungsrat verabschiedet worden ist. Die Daten und Details sind hier zu finden. Im November werden im Kantonsblatt die neuen Verkehrsmassnahmen publiziert. Start wäre am 1. Januar 2014, wenn nicht noch Hemmnisse auftreten.
Die Medienmitteilung spricht von "langwierigem Interessenausgleich" zwischen Politik, Gewerbe und Anwohnerschaft. Die Regelung sieht gebührenfreie und gebührenpflichtige Bewilligungen vor. Für die Anwohner gehts gratis, Andere müssen für das Erledigen "unaufschiebbarer Verrichtungen" eine Bewilligung einholen. Per Internet zum Beispiel. Auch Gewerbebetriebe erhalten für das Befahren der Kernzone gebührenpflichtige Kurzbewilligungen, wenn sie was zu verrichten haben. Sogar für längere Zeit, wenn sie einen mehrere Wochen dauernden "Werkauftrag" in der Kernzone zu erledigen haben.
Den neuen Regelungen stimme der Gewerbeverband, der an einer Medienkonferenz neben den RR Dürr und Wessels durch Elias Schäfer vertreten war, "im Sinne eines Kompromisses" zu, Es hänge von der Umsetzung ab, ob sich "das Regelwerk auch in der Praxis bewähre". Eine Begleitgruppe, in der neben dem Gewerbeverband auch die Anwohner, Polizei und das Amt für Mobilität vertreten sein sollen, begleiten die Umsetzung. Mal sehen.
Den oben gezeigten Plan und was bisher geplant oder diskutiert worden war, findet man hier.
* Ein neuer Anlauf war notwendig geworden, weil gegen den ersten veröffentlichten Entwurf elf Einsprachen oder Verfassungsklagen eingegangen waren.
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