Alle mal ins Kantonsblatt gucken

… blöd nur, dass man dafür zahlen muss….

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Wie lässt sich eigentlich begründen, dass man dafür zahlen muss, wenn man erfahren will, was verfügt worden ist und wie und ob es weiter geht? Der Kanton könnte den Schwabe-Verlag doch schön für seine Leistung entschädigen und uns zumindest im Internet den Zugang zu den amtlichen Sachen und obrigkeitlichen Verordnungen öffnen.

 

 

Denn eben teilte das Bau- und Verkehrsdepartement, Amt für Mobilität

in einer Medienmitteilung vom 05.12.2013 (09:30) mit:

Verkehrskonzept Innenstadt: Publikation der Verkehrsanordnungen

Die etappenweise Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt beginnt anfangs 2014. Im Frühjahr bis Sommer 2014 werden die erforderlichen Verkehrssignale und Bodenmarkierungen angebracht. Wie die Zufahrtsmöglichkeiten in die einzelnen Strassen der Basler Innenstadt künftig geregelt sind, kann dem Kantonsblatt vom 7. Dezember 2013 entnommen werden.

Im Kantonsblatt von 7. Dezember 2013 sind die sogenannten Verkehrsanordnungen für die einzelnen Strassen in der Basler Innenstadt aufgeführt, welche im Rahmen des Verkehrskonzepts Innenstadt eine Veränderung erfahren. Alle Änderungen der Verkehrsführung sind darin detailliert beschrieben. Gleichzeitig werden im Kantonsblatt die Massnahmen für die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt publiziert. Ab Frühjahr 2014 wird das Verkehrskonzept Innenstadt etappenweise umgesetzt. Im der Klein- und Grossbasler Innenstadt werden neue Signale aufgestellt und neue Bodenmarkierungen angebracht.

Das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt wurde am 12. Januar 2011 durch den Grossen Rat beschlossen und sieht eine Neuorganisation des Verkehrs im Kern Basels vor. Innerhalb des City-Rings gilt generell Tempo 30; die Kernzone wird ausserhalb der Anlieferungszeiten weitgehend zum motorfahrzeugfreien Bereich. Velos werden neu auf geeigneten Routen durch die Innenstadt geführt. Diese Massnahmen eröffnen Chancen für neue Nutzungen und eine neue Gestaltung.

Für Anwohnerschaft, Gewerbe und Taxis gelten erweiterte Zufahrtsmöglichkeiten, welche in der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt geregelt sind. Diese tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Mit dem Verkehrskonzept Innenstadt wird die Basler Innenstadt fussgängerfreundlicher und attraktiver. Von den verkehrsberuhigenden Massnahmen sollen sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner, wie auch Besucher und die Innenstadtgeschäfte profitieren.

(ca. 1877 Zeichen)

Weitere Auskünfte:

Romeo Di Nucci,
Tel. 061 267 81 64
Projektleiter Verkehrskonzept Innenstadt, Amt für Mobilität

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