Nur Anhörung oder doch Mitwirkung?
Mail vom Präsidialdepartement und von dessen Kontakstelle für Quartierarbeit betreffend Mitwirkung: Es gibt wieder mal einen neuen Leitfaden betreffend Mitwirkung:
Aber gell, eigentlich ist nur Anhören gemeint....
So liest sich das Orginal:

Aber gell, eigentlich ist nur Anhören gemeint....
So liest sich das Orginal:
1. Der Regierungsrat hat heute das Präsidialdepartement beauftragt, dem Regierungsrat eine angepasste Verordnung und den Entwurf eines aktualisierten Leitfadens zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel vorzulegen. Gemäss der Kantonsverfassung (Paragraf 55) muss die Quartierbevölkerung in Belangen, die sie besonders betrifft, in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden. Dabei besteht allerdings nur ein Recht auf Anhörung, eine weitere Mitwirkung liegt weiterhin im Ermessen der Behörden. Falls ein Handlungsspielraum für die Quartierbevölkerung gegeben ist, sollen die entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten gemeinsam durch die Verwaltung und die Stadtteilsekretariate resp. Quartierorganisationen festgelegt werden. Der Regierungsrat beurteilt die bisherigen Erfahrungen mit den Mitwirkungsverfahren als überwiegend positiv (Bsp. Landhof, Wiesenplatz, Ackermatte, Bad. Bahnhof)."Falls ein Handlungsspielraum gegeben ist", was die Behörden entscheiden, wird die Spielkiste an die Quartiervereine herausgerückt. War ja bisher schon "überwiegend" positiv. Mal sehen, was die andere Seite findet.

Martin Hicklin - 3. Mai, 13:57
...und was für den Buben- und Mädchenrat
...
2. Der Regierungsrat hatte am 5. April 2011 dem Sozialverein St. Johannes für den Betrieb der Kontaktstelle Eltern und Kinder St. Johann als Quartiertreffpunkt für die Jahre 2011 bis 2013 Subventionsbeiträge in der Höhe von jährlich 50'000 Franken bewilligt. Zentrales Anliegen der Kontaktstelle ist es, primäre psychosoziale Prävention im frühkindlichen Bereich zu leisten. Sie ergänzt mit ihren Angeboten für Eltern und Kleinkinder den Quartiertreffpunkt LoLa am selben Standort an der Lothringerstrasse 63 und kann nun ebenfalls unter der Dachmarke „Quartiertreffpunkte" auftreten.
3. Der Grosse Rat hatte am 12. Januar 2011 einen neuen Rahmenkredit für projektbezogene Leistungen der Quartiertreffpunkte von CHF 100'000 pro Jahr für 2011 bis 2013 beschlossen. Ein dreiköpfiger Beirat hat die ersten Projekte am 14. April 2011 nach den veröffentlichten Kriterien (Innovation, erwünschte Wirkung zum Nutzen der Quartierbevölkerung und Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier) fachlich beurteilt. Der Vorsteher des Präsidialdepartements, Dr. Guy Morin, hat unterdessen folgende Projektgelder bewilligt: 1. Breite Bühne (Treffpunkt Breite) CHF 1'300, 2. Mädchenrat - Bubenrat - Elternrat (Quartiertreffpunkt BURG) CHF 4'000, 3. Ausstellung Kunsthandwerk Kleinhüningen Klybeck 2 (Quartiertreffpunkt Kleinhüningen) CHF 400 und 4. Projektwoche "Buntes Quartier" in Zusammenarbeit mit dem Schulhaus Volta (Quartiertreffpunkt LoLa) CHF 2'050.
4. Der Neutrale Quartierverein Oberes Kleinbasel führt in Zusammenarbeit mit unserer Kontaktstelle für Quartierarbeit am 26. Mai 2011 den Willkommensanlass im Quartier durch. Die Einladung finden Sie bei "Neuzuzügerbegrüssungen" unter www.quartierarbeit.bs.ch.