Nur Anhörung oder doch Mitwirkung?

Mail vom Präsidialdepartement und von dessen Kontakstelle für Quartierarbeit betreffend Mitwirkung: Es gibt wieder mal einen neuen Leitfaden betreffend Mitwirkung:
Aber gell, eigentlich ist nur Anhören gemeint....
So liest sich das Orginal:
1. Der Regierungsrat hat heute das Präsidialdepartement beauftragt, dem Regierungsrat eine angepasste Verordnung und den Entwurf eines aktualisierten Leitfadens zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel vorzulegen. Gemäss der Kantonsverfassung (Paragraf 55) muss die Quartierbevölkerung in Belangen, die sie besonders betrifft, in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden. Dabei besteht allerdings nur ein Recht auf Anhörung, eine weitere Mitwirkung liegt weiterhin im Ermessen der Behörden. Falls ein Handlungsspielraum für die Quartierbevölkerung gegeben ist, sollen die entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten gemeinsam durch die Verwaltung und die Stadtteilsekretariate resp. Quartierorganisationen festgelegt werden. Der Regierungsrat beurteilt die bisherigen Erfahrungen mit den Mitwirkungsverfahren als überwiegend positiv (Bsp. Landhof, Wiesenplatz, Ackermatte, Bad. Bahnhof).
"Falls ein Handlungsspielraum gegeben ist", was die Behörden entscheiden, wird die Spielkiste an die Quartiervereine herausgerückt. War ja bisher schon "überwiegend" positiv. Mal sehen, was die andere Seite findet.





Martin Hicklin - 3. Mai, 16:54

...und was für den Buben- und Mädchenrat

Hier noch die drei übrigen "aktuellen Entwicklungen in der Quartierarbeit":

...
2. Der Regierungsrat hatte am 5. April 2011 dem Sozialverein St. Johannes für den Betrieb der Kontaktstelle Eltern und Kinder St. Johann als Quartiertreffpunkt für die Jahre 2011 bis 2013 Subventionsbeiträge in der Höhe von jährlich 50'000 Franken bewilligt. Zentrales Anliegen der Kontaktstelle ist es, primäre psychosoziale Prävention im frühkindlichen Bereich zu leisten. Sie ergänzt mit ihren Angeboten für Eltern und Kleinkinder den Quartiertreffpunkt LoLa am selben Standort an der Lothringerstrasse 63 und kann nun ebenfalls unter der Dachmarke „Quartiertreffpunkte" auftreten.

3. Der Grosse Rat hatte am 12. Januar 2011 einen neuen Rahmenkredit für projektbezogene Leistungen der Quartiertreffpunkte von CHF 100'000 pro Jahr für 2011 bis 2013 beschlossen. Ein dreiköpfiger Beirat hat die ersten Projekte am 14. April 2011 nach den veröffentlichten Kriterien (Innovation, erwünschte Wirkung zum Nutzen der Quartierbevölkerung und Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier) fachlich beurteilt. Der Vorsteher des Präsidialdepartements, Dr. Guy Morin, hat unterdessen folgende Projektgelder bewilligt: 1. Breite Bühne (Treffpunkt Breite) CHF 1'300, 2. Mädchenrat - Bubenrat - Elternrat (Quartiertreffpunkt BURG) CHF 4'000, 3. Ausstellung Kunsthandwerk Kleinhüningen Klybeck 2 (Quartiertreffpunkt Kleinhüningen) CHF 400 und 4. Projektwoche "Buntes Quartier" in Zusammenarbeit mit dem Schulhaus Volta (Quartiertreffpunkt LoLa) CHF 2'050.

4. Der Neutrale Quartierverein Oberes Kleinbasel führt in Zusammenarbeit mit unserer Kontaktstelle für Quartierarbeit am 26. Mai 2011 den Willkommensanlass im Quartier durch. Die Einladung finden Sie bei "Neuzuzügerbegrüssungen" unter www.quartierarbeit.bs.ch.

Jörg Jantz (Gast) - 3. Mai, 18:09

Mitwirkung §55

Jetzt hat sich der Regierungsrat doch auch einmal für seine Quartierbewohner einen kleinen "Schupf" gegeben. Es braucht schon unheimlich viel, bis die Regierung gemerkt hat, dass es auch noch Menschen gibt, die in Basel wohnen und denen es nicht gleichgültig ist wie ihre Stadt umgestaltet oder verändert wird.
Die Arbeitsgemeinschaft Mitwirkung §55 hat die Mitwirkung aus Sicht der Quartierorganisationen der letzten drei Jahre in einem Erfahrungsbericht zusammengestellt. Wer an diesem Bericht interessiert ist kann diesen über die E-Mail-Adresse mitwirkung@nqvokb.net anfordern.
Es ist zu hoffen, dass die Mitwirkung bald freiwillig praktiziert wird und nicht mehr so viele Hürden nehmen muss.

Martin Hicklin - 3. Mai, 19:19

Die Igel warten...

Warum wird diese Mitteilung zusammen mit Kraut und Rüben (400 präsidiale Franken nach Empfehlung eines dreiköpfigen Beratungsteams für eine Kunstausstellung im Quartiertreffpunkt Kleinhüningen) veröffentlicht und nicht allein, und damit ein Signal gesetzt? Fragt sich, ob die lokalen Medien überhaupt checken, was da zwischen den Vergaben steckt. Der Grosse Rat hatte ja in seiner denkwürdigen Sitzung im Januar gleich noch die Schatulle geöffnet, die sprichwörtlich sparsame Regierung sahs, wenn ich mich recht erinnere, mit Stirnrunzeln.
Bei der Mitwirkung rutschen jetzt auf der langen Bank alle mal einen Sitz weiter. Dann dürfen die freiwilligen Quartierhasen noch einmal tüchtig rennen und wenn sie dann über alle Hürden endlich ankommen, sitzen da schon wieder welche, die den Igel machen..
Aber der Mitwirkungsbericht der Arge 55, den ich gut kenne, ist eine stolze Arbeit. Vielleicht sollte man mit der Regierung eine Schriftliche machen, um zu sehen, was sie von der Lektüre behalten hat. Vielleicht zeigt sich dann, dass nur der Herr Frank alles für die Regierung gelesen und ihr davon erzählt hat?
Beatrice Isler (Gast) - 4. Mai, 10:47

Medienmitteilung der Regierung zum Schlussbericht der ARGE § 55

"Zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust...."
Zum Einen bin ich erleichtert, dass nun der Schlussbericht vom August 2010, an welchem ich tatkräftig und ehrenamtlich mitgearbeitet habe (inkl. drei Jahre Vorlauf natürlich!) endlich bei der Regierung angekommen ist und sie Stellung genommen hat. Und ich bin auch erleichtert und freue mich, dass Verordnung zum § 55 samt Leitfaden nun überarbeitet werden müssen - und zwar unter Mitwirkung der ARGE § 55!
Ja, und nun folgt halt das Aber:
Weiterhin besteht nur ein Recht auf Anhörung und kein Recht auf Mitwirkung. Das mag ja schon ok sein, es sollen nicht Tür und Tor für jedes Gärtlidenken geöffnet werden. Aber es braucht dringend ein Instrumentarium, welches erlaubt, negative Mitwirkungs-Entscheide der Verwaltung hinterfragen zu dürfen. Und niemand redet von den weiteren, von der ARGE § 55 gewünschten Punkten, wie z.B. die Sicherstellung von finanziellen Ressourcen, das proaktive und frühzeitige Informieren von Planungsaufgaben (resp. das Installieren einer Plattform, auf der Quartierorganisationen Planungsvorhaben abrufen könnten im Sinne einer Hohlschuld - was letztlich für die Verwaltung doch auch bequem wäre...) u.v.m. Jedenfalls geht dies aus der relativ dürftigen Medienmitteilung der Regierung nicht hervor.
"Die Hoffnung stirbt zuletzt."
Und jetzt hoffe ich, dass wir alle, Verwaltung, Regierung und Quartierorganisationen mit so vielen engagierten Menschen, weiter lernen in diesem Prozess, dass mit der Neuformulierung von Leitfaden und Verordnung die Weiterentwicklung zügig vorwärts geht und unsere geforderten Punkte einfliessen werden.

Martin Hicklin - 4. Mai, 20:08

Lernen

Hoffen wir, dass alle schnell lernen. Muss ja nicht überall ein Leben kang dauern. Max Frisch hat gesagt, Demokratie gebe die Chance, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen. Mitwirken eben.
Christian Vontobel (Gast) - 16. Nov, 14:59

Wegen einer Fehlermeldung

Wegen einer Fehlermeldung ist mein Text gelöscht worden - sehr ärgerlich!

Martin Hicklin (Gast) - 16. Nov, 15:35

Waren wir schuld...

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